Generische Domains halten Namensrecht stand
Das Oberlandesgericht München hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 24. Februar 2011, Az.: 24 U 649/10) entschieden, dass der Inhaber der Domain sonntag.de nicht auf diese zu Gunsten des Klägers mit dem Nachnamen Sonntag verzichten muß.