Viele Deutsche haben schlechte Erfahrungen mit dem Internet bzw. mit dessen Inhalten gemacht, insbesondere wenn es um eigene Negativ-Schlagzeilen geht. Diese möchte jeder verhindern, um nicht in einem schlechten Licht dazustehen. Allerdings konnten veröffentlichte Inhalte in der Vergangenheit nur unter schwierigsten Bedingungen gelöscht werden. Für gekränkte Ex-Partner ein Paradies, denn sie nutzten häufig die Chance, den ehemaligen Partner oder die Partnerin im World Wide Web öffentlichen bloßzustellen. Verbale Anfeindungen und das Einstellen von Fotos waren an der Tagesordnung. Die Opfer hatten es schwer, sich zu wehren, denn bislang gab es hierzu kaum Möglichkeiten. Negative Inhalte hinterlassen generell einen schlechten Eindruck. Sie wirken sich nicht nur schlecht auf die Psyche des Opfers aus, sondern sorgen unter anderem bei potenziellen Arbeitgebern für Verärgerung. Es ist wichtig, gegenzusteuern. Die Revolvermänner stärken und stützen den Ruf von Privatpersonen.
Um es Opfern in Zukunft leichter zu machen, hat der Europäische Gerichtshof vor Kurzem entschieden, dass Google und weitere Suchmaschinen Einträge und Links löschen müssen, sofern sie der Privatsphäre einer Person schaden. Ziel ist es, die Links, die zu den entsprechenden Seiten führen, aus den Ergebnislisten der Suchmaschinen zu löschen. Da viele Privatpersonen sich hiermit nicht auskennen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Revolvermänner zu wenden. Als Spezialisten auf diesem Gebiet wissen Sie, welche Hebel in Bewegung gesetzt werden müssen, um Inhalte schnell und effektiv aus den Suchmaschinen zu löschen. Das vom Europäischen Gerichtshof gefällte Urteil bezieht sich allerdings ausdrücklich nicht auf Unternehmen. Lediglich Privatpersonen können auf die Löschung der Daten bestehen.